
1.Vertragsgegenstand
Die im Vertrag
oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen
und Liefergegen- stände sind Vertragsgegenstand durch CFD &
TV - Telekommunikation.
2.
Angebot
Alle
als Angebot ausgewiesenen Bestellungen gelten als unverbindlich
sofern nicht eine schriftliche Bestätigung vorliegt, die in
Umwandlung gleichermaßen als Vertrag gilt.
3.
Vertragsannahme
Bestellungen gelten erst nach ausdrücklicher Annahme durch
CFD & TV - Telekommunikation als Vertrag. Vertragliche
Vereinbarungen, die Terminpflicht oder Kosten Nachberechnungen als
Folge einer neu zu berechnenden Kalkulation erfordern, bedürfen
der Zustimmung.
4.
Preisgültigkeit
Das
schriftliche Angebot oder die jeweils aktualisierten Preislisten
gelten bei einem Vertragsabschluss. Ein Zwischenverkauf bleibt
unter Vorbehalt. Wird die Annahme eines Vertrages nicht innerhalb
von 10 Tagen erklärt, wird der Vertrag
gegenstandslos.
Preislisten sind ohne Mehrwertsteuer
ausgewiesen und werden erst am Tage der Rechnung nach den jeweils
geltenden gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich
berechnet.
Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug
fällig. Sollten anders vereinbarte Regelungen vertraglich
festgelegt sein, müssen diese genau bestimmt sein.
Werden
Zahlungen gestundet oder später erst geleistet, wird der
jeweils fällige Zinssatz des Geschäftskontos angewendet.
Mindestens jedoch 9% zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
Im Falle einer Mahnung infolge
Zahlungsverzugs wird durch CFD & TV - Telekommunikation eine
Bearbeitungsgebühr 10,50 EURO berechnet werden.
Bei
einer nicht ganz zweifelsfreien Kreditwürdigkeit eines Kunden
kann von CFD & TV - Telekommunikation eine Anzahlung erhoben
werden.
Aufrechnung einer Zahlung oder
Zurückhaltung einer Zahlung wegen Gegenansprüche sind
generell ausgeschlossen.
5.
Dienstleistungen
Zu
Fragen der Organisation, der Beratung, insbesondere die Beratung
für ISDN - TK Anlagen, Installation, Einrichten von Hardware,
zu Problemen der Software kann CFD & TV - Telekommunikation
entsprechend dem Stand der Leistungen eine Kostenpauschale
abrechnen.
6.Software
Soweit Computerprogramme zum Lieferumfang gehören, wird für
diese dem Käufer ein einfaches und beschränktes
Nutzungsrecht eingeräumt. Das heißt, er darf diese
weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein
mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen
Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet
der Käufer in voller Höhe für den daraus
entstehenden Schaden.
Bei den zu dem Lieferumfang gehörenden Programmen handelt es
sich um von Seiten des Verkäufers ungeprüfte
Standard-Software, für deren Funktion, Mängelfreiheit
und evtl. Fehlerhaftigkeit der Verkäufer keinerlei Haftung
oder Gewährleistung übernimmt.
7.
Widerrufs- und Rückgaberecht
1.
Vorbehaltlich der Regelung in 8.2 ist der Kunde berechtigt, seine
auf den Vertragsabschluß gerichtete Willenserklärung
innerhalb von 15 Tagen ab Eingang der Waren beim in der Bestellung
genannten Empfänger zu widerrufen. Der Widerruf kann durch
schriftliche Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger
oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Das
Widerrufsrecht nach 8.1 gilt nicht bei Verträgen -
mit Kunden, die keine Verbraucher sind oder - zur Lieferung von
Video- und Audioaufzeichnungen oder von Software, sofern die
gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt wurden.
3.
§ 312e Wertersatz bei Fernabsatzverträgen
(1)Bei
Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren hat der
Verbraucher abweichend von §357 Abs.1 Wertersatz für
Nutzungen nach Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt
nur zu leisten,
1.soweit er die Ware
in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung
der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, und
2.wenn er zuvor vom
Unternehmen auf diese Rechtsfolge hingewiesen und entsprechend
§360Abs.1 oder
2. über sein Widerrufs oder Rückgaberecht belehrt worden
ist oder von beiden anderweitig Kenntnis erlangt hat.
§347 Abs. 1S.1
ist nicht anzuwenden.
§357 Der
Verbraucher hat abweichend von §346 Abs. 2S.1 Nr.3 Wertersatz
für eine Verschlechterung der Sache zu leisten,
1.soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache
zurückzuführen ist,
der über die
Prüfung der Eigenschaft und der Funktionsweise hinausgeht,
und
2.wenn er spätestens
bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen
worden ist.
8.
Versand und Lieferung
Lieferung
frei Haus. Service vor Ort nach Vereinbarung. Die Lieferzeit ist
aber nur als annähernd zu sehen. CFD & TV -
Telekommunikation ist aber sehr darum bemüht die Lieferzeiten
einzuhalten. Bitte berücksichtigen Sie aber evtl. Hersteller-
Schwierigkeiten. Teillieferungen sind zulässig. Die
angelieferte Ware ist vom Kunden entgegenzunehmen.
. Die
Kosten der Rücksendung von Waren bis zu einem Bestellwert
von140, 00 EURO trägt der Kunde, es sei denn, die gelieferte
Ware entspricht nicht der bestellten.
. Bei
Verschlechterung oder Untergang der Ware oder anderweitiger
Unmöglichkeit der Rücksendung, die vom Kunden zu
vertreten ist, hat der Kunde uns die entsprechende Wertminderung
zu ersetzen. Wir sind berechtigt, die Wertminderung vom
Rückzahlungsbetrag abzuziehen.
9.
Recht auf Vertragsrücktritt
Werden
nach Abschluss eines Vertrages vom Kunden Tatsachen bekannt die
eine Kreditunwürdigkeit beinhaltet, kann CFD & TV -
Telekommunikation vom Vertrag zurücktreten. Bis dahin
entstandene Kosten sind vom Kunden (sofern eine nachweisbare
finanzielle Einbuße vorliegt) zu begleichen.
10.
Haftung / Gewährleistung
Schadenansprüche
gegenüber CFD & TV - Telekommunikation sind
ausgeschlossen. Bei nicht eingehaltener Lieferzeit, bei
Nichtlieferung sowie bei Wartungsschäden und
Installation keine Haftung.
Die Gewährleistungsfrist
ist dem Inhalt nach die gleiche, die CFD & TV -
Telekommunikation von seinem Lieferanten eingeräumt bekommt.
Schadhafte Teile sind in einer autorisierten Werkstatt zu
beheben.
Die Gewährleistung ist auf die Bundesrepublik
Deutschland beschränkt. Sie erstreckt sich nicht auf falsches
Zubehör, unsachgemäße Handhabung sowie durch
außergewöhnliche Einflüsse.
Ansprüche
auf Wandlung besteht nicht, es sei denn, wenn CFD & TV -
Telekommunikation den Schaden nicht selbst beheben kann.
11.
Gewährleistung / Ansprüche
Gewährleistung
besteht nicht, wenn Reparaturen oder Eingriffe an der Technik
vorgenommen wurden, wenn das Garantiesiegel beschädigt ist
oder abgemacht wurde, un- leserlich ist. Durch solche
Zuwiderhandlungen hat CFD & TV - Telekommunikation das Recht,
jegliche Garantiebehebung abzulehnen.
Wegezeiten oder
angefallene Lohnkosten gehen nicht zu Lasten von Wolf-Dieter
Reinhardt TV - Telekommunikation.
12.
Programmierung
Grundsätzlich
gilt für Handels - Software keine Gewährleistung.
Programmanpassungen oder speziell für den Auftraggeber
entwickelte Programme müssen getestet und vom Kunden
abgenommen werden. Nachgewiesene Fehler werden kurzfristig
beseitigt. Es ist aber längstens 6 Monate zu gewähren.
Es ist eine kostenlose Nachbesserung. Weitere Ansprüche auf
Schadensersatz werden nicht gewährleistet.
13.
Verpflichtung
Für
Produkte die nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt
CFD & TV - Telekommunikation, dass entsprechend den
Gegebenheiten ein schadhaftes Gerät mit vorausbezahlter
Fracht geschickt wird.
14.
Eigentumsvorbehalt
Die
Warenlieferung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum von CFD & TV - Telekommunikation. Bei vorsätzlicher
oder fahrlässiger Beschädigung haftet der Käufer (
Kunde ). Schäden oder der Verlust von Geräten sind CFD &
TV - Telekommunikation sofort anzuzeigen.
15.
Savings-Service-System / Wartungsvertrag
Dem
Kunden wird empfohlen einen Service - Vertrag mit CFD & TV -
Telekommunikation abzuschließen. Alle entstandenen
technischen Probleme am Gerät werden dann kostengünstiger
eingeordnet. Die Vertragszeit hat eine Dauer von einem
Jahr. Hierbei ist zu beachten, dass die jeweilige
Dienstleistungspreisliste, gültig ist. Der
Wartungsvertrag ist nicht
Übertragbar
auf eine andere Person. Der Kunde verpflichtet sich, Daten und
Unterlagen von CFD & TV - Telekommunikation unbefugten dritten
nicht zugänglich zu Machen.
Für
Installationen haftet der Kunde ( Lizenznehmer ). Für das
Einhalten jeglicher Soft- warebedingung ist der Kunde
verantwortlich.
16.
Datenschutz
CFD
& TV - Telekommunikation verpflichtet sich, grundsätzlich
alle Daten, die vom Kunden im Unternehmen CFD & TV -
Telekommunikation aufbewahrt werden, vertraulich zu behandeln und
unbefugten nicht zugänglich zu machen. Ergänzungen
und Abänderungen bedürfen der Schriftform, um
Wirksamkeit zu erlangen.
17.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder
eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In diesem
Fall gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem mutmaßlichen
Willen beider Parteien unter Berücksichtigung des
gesetzlichen Wortlautes am ehesten entspricht
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