1.Vertragsgegenstand


Die im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen und Liefergegen- stände sind Vertragsgegenstand durch CFD & TV - Telekommunikation.


2. Angebot

Alle als Angebot ausgewiesenen Bestellungen gelten als unverbindlich sofern nicht eine schriftliche Bestätigung vorliegt, die in Umwandlung gleichermaßen als Vertrag gilt.


3. Vertragsannahme

Bestellungen gelten erst nach ausdrücklicher Annahme durch CFD & TV - Telekommunikation als Vertrag. Vertragliche Vereinbarungen, die Terminpflicht oder Kosten Nachberechnungen als Folge einer neu zu berechnenden Kalkulation erfordern, bedürfen der Zustimmung.


4. Preisgültigkeit

Das schriftliche Angebot oder die jeweils aktualisierten Preislisten gelten bei einem Vertragsabschluss. Ein Zwischenverkauf bleibt unter Vorbehalt. Wird die Annahme eines Vertrages nicht innerhalb von 10 Tagen erklärt, wird der Vertrag gegenstandslos.

Preislisten sind ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen und werden erst am Tage der Rechnung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich berechnet.

Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug fällig. Sollten anders vereinbarte Regelungen vertraglich festgelegt sein, müssen diese genau bestimmt sein.

Werden Zahlungen gestundet oder später erst geleistet, wird der jeweils fällige Zinssatz des Geschäftskontos angewendet. Mindestens jedoch 9% zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Im Falle einer Mahnung infolge Zahlungsverzugs wird durch CFD & TV - Telekommunikation eine Bearbeitungsgebühr 10,50 EURO berechnet werden.

Bei einer nicht ganz zweifelsfreien Kreditwürdigkeit eines Kunden kann von CFD & TV - Telekommunikation eine Anzahlung erhoben werden.

Aufrechnung einer Zahlung oder Zurückhaltung einer Zahlung wegen Gegenansprüche sind generell ausgeschlossen.


5. Dienstleistungen

Zu Fragen der Organisation, der Beratung, insbesondere die Beratung für ISDN - TK Anlagen, Installation, Einrichten von Hardware, zu Problemen der Software kann CFD & TV - Telekommunikation entsprechend dem Stand der Leistungen eine Kostenpauschale abrechnen.

6.Software

Soweit Computerprogramme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches und beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt. Das heißt, er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus ent­stehenden Schaden.

Bei den zu dem Lieferumfang gehörenden Programmen handelt es sich um von Seiten des Verkäufers ungeprüfte Standard-Software, für deren Funktion, Mängelfreiheit und evtl. Fehlerhaftigkeit der Verkäufer keinerlei Haftung oder Gewährleistung übernimmt.


7. Widerrufs- und Rückgaberecht

1. Vorbehaltlich der Regelung in 8.2 ist der Kunde berechtigt, seine auf den Vertragsabschluß gerichtete Willenserklärung innerhalb von 15 Tagen ab Eingang der Waren beim in der Bestellung genannten Empfänger zu widerrufen. Der Widerruf kann durch schriftliche Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

2. Das Widerrufsrecht nach 8.1 gilt nicht bei Verträgen 
- mit Kunden, die keine Verbraucher sind oder
- zur Lieferung von Video- und Audioaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt wurden.



3. § 312e Wertersatz bei Fernabsatzverträgen



(1)Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren hat der Verbraucher abweichend von §357 Abs.1 Wertersatz für Nutzungen nach Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten,

1.soweit er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, und

2.wenn er zuvor vom Unternehmen auf diese Rechtsfolge hingewiesen und entsprechend

§360Abs.1 oder 2. über sein Widerrufs oder Rückgaberecht belehrt worden ist oder von beiden anderweitig Kenntnis erlangt hat.

§347 Abs. 1S.1 ist nicht anzuwenden.

§357 Der Verbraucher hat abweichend von §346 Abs. 2S.1 Nr.3 Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache zu leisten, 1.soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist,

der über die Prüfung der Eigenschaft und der Funktionsweise hinausgeht, und

2.wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist.





8. Versand und Lieferung

Lieferung frei Haus. Service vor Ort nach Vereinbarung. Die Lieferzeit ist aber nur als annähernd zu sehen. CFD & TV - Telekommunikation ist aber sehr darum bemüht die Lieferzeiten einzuhalten. Bitte berücksichtigen Sie aber evtl. Hersteller- Schwierigkeiten.
Teillieferungen sind zulässig. Die angelieferte Ware ist vom Kunden entgegenzunehmen.

. Die Kosten der Rücksendung von Waren bis zu einem Bestellwert von140, 00 EURO trägt der Kunde, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten.

. Bei Verschlechterung oder Untergang der Ware oder anderweitiger Unmöglichkeit der Rücksendung, die vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde uns die entsprechende Wertminderung zu ersetzen. Wir sind berechtigt, die Wertminderung vom Rückzahlungsbetrag abzuziehen.

9. Recht auf Vertragsrücktritt

Werden nach Abschluss eines Vertrages vom Kunden Tatsachen bekannt die eine Kreditunwürdigkeit beinhaltet, kann CFD & TV - Telekommunikation vom Vertrag zurücktreten. Bis dahin entstandene Kosten sind vom Kunden (sofern eine 
nachweisbare finanzielle Einbuße vorliegt) zu begleichen. 

10. Haftung / Gewährleistung

Schadenansprüche gegenüber CFD & TV - Telekommunikation sind ausgeschlossen. Bei nicht eingehaltener Lieferzeit, bei Nichtlieferung sowie bei 
Wartungsschäden und Installation keine Haftung.

Die Gewährleistungsfrist ist dem Inhalt nach die gleiche, die CFD & TV - Telekommunikation von seinem Lieferanten eingeräumt bekommt. Schadhafte Teile sind in einer autorisierten Werkstatt zu beheben.

Die Gewährleistung ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Sie erstreckt sich nicht auf falsches Zubehör, unsachgemäße Handhabung sowie durch außergewöhnliche Einflüsse.

Ansprüche auf Wandlung besteht nicht, es sei denn, wenn CFD & TV - Telekommunikation den Schaden nicht selbst beheben kann.

11. Gewährleistung / Ansprüche

Gewährleistung besteht nicht, wenn Reparaturen oder Eingriffe an der Technik vorgenommen wurden, wenn das Garantiesiegel beschädigt ist oder abgemacht wurde, un- leserlich ist. Durch solche Zuwiderhandlungen hat CFD & TV - Telekommunikation das Recht, jegliche Garantiebehebung abzulehnen. 

Wegezeiten oder angefallene Lohnkosten gehen nicht zu Lasten von Wolf-Dieter Reinhardt TV - Telekommunikation. 

12. Programmierung

Grundsätzlich gilt für Handels - Software keine Gewährleistung. Programmanpassungen oder speziell für den Auftraggeber entwickelte Programme müssen getestet und vom Kunden abgenommen werden. Nachgewiesene Fehler werden kurzfristig beseitigt. Es ist aber längstens 6 Monate zu gewähren. Es ist eine kostenlose Nachbesserung. Weitere Ansprüche auf Schadensersatz werden nicht gewährleistet. 


13. Verpflichtung

Für Produkte die nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt CFD & TV - Telekommunikation, dass entsprechend den Gegebenheiten ein schadhaftes Gerät mit vorausbezahlter Fracht geschickt wird.

14. Eigentumsvorbehalt

Die Warenlieferung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von CFD & TV - Telekommunikation. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung haftet der Käufer ( Kunde ). Schäden oder der Verlust von Geräten sind CFD & TV - Telekommunikation sofort anzuzeigen.


15. Savings-Service-System / Wartungsvertrag

Dem Kunden wird empfohlen einen Service - Vertrag mit CFD & TV - Telekommunikation abzuschließen. Alle entstandenen technischen Probleme am Gerät werden dann kostengünstiger eingeordnet. Die Vertragszeit hat eine Dauer von einem Jahr. Hierbei ist zu beachten, dass die jeweilige Dienstleistungspreisliste, gültig ist. Der Wartungsvertrag ist
nicht Übertragbar auf eine andere Person. Der Kunde verpflichtet sich, Daten und Unterlagen von CFD & TV - Telekommunikation unbefugten dritten nicht zugänglich zu Machen.


Für Installationen haftet der Kunde ( Lizenznehmer ). Für das Einhalten jeglicher Soft- warebedingung ist der Kunde verantwortlich.


16. Datenschutz

CFD & TV - Telekommunikation verpflichtet sich, grundsätzlich alle Daten, die vom Kunden im Unternehmen CFD & TV - Telekommunikation aufbewahrt werden, vertraulich zu behandeln und unbefugten nicht zugänglich zu machen.
Ergänzungen und Abänderungen bedürfen der Schriftform, um Wirksamkeit zu erlangen.

 

17. Salvatorische  Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In diesem Fall gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem mutmaßlichen Willen beider Parteien unter Berücksichtigung des gesetzlichen Wortlautes am ehesten entspricht